Fireball
Sortiment aus Verbünden mit Blink- und Dahlien-Effekten in Kombination mit Crackerpalmen und Crackersternen in Silber, Feuertöpfen und Wirbelaufstiegen sowie Salven aus Titansaluts. Effekte: 1.) Feuertopf aus roten Blinksternen zu silbernem Pfeiffaufstieg zu Titansalut 2.) Feuertopf aus weißen Blinksternen zu rotem Leuchtspuraufstieg zu Bukett aus weißen Blinkern mit roten Dahliensternen 3.) Feuertopf aus grünen Blinksternen zu violettem Leuchtspuraufstieg zu Bukett aus grünen Blinkern mit violetten Dahliensternen 4.) Feuertopf aus roten Blinksternen zu silbernem Wirbelaufstieg zu silberner Brokatkrone mit roten Blinksternen 5.) Feuertopf aus roten Blinksternen zu silbernem Wirbelaufstieg zu Titansaluts 6.) Silberner Crackerschweifaufstieg zu Buketts aus silbernen Crackerpalmen mit a) roten Blinksternen b) grünen Blinksternen c) violetten Sternen d) blauen Sternen 7.) Silberner Crackerschweifaufstieg zu Titansaluts 8.) Feuertopf aus Silbercrackern zu Silbernem Crackerschweifaufstieg zu Buketts aus Silbercrackern mit a) roten Dahliensternen b) blauen Dahliensternen c) bunten Dahliensternen 9.) Feuertopf aus Silbercrackern zu Silbernem Crackerschweifaufstieg zu Titansaluts.

Inkl. 19 % MwSt.
| Produktinfo | |
|---|---|
| Importeur | Funke Fajerwerki |
| Artikelnummer | FC30-200-1 |
| CE | 1646-F2-157-003-40 |
| Gefahrgutklasse | 1.3 G |
| NEM | 4840 g |
| Bruttogewicht | 31000 g |
| Kaliber | 30 mm |
| Brenndauer | 80 s |
| Schuss | 200 Schuss |
Klicken um Video abzuspielen
Durch das Klicken wird das YouTube-Video geladen. Für nähere Informationen beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Sicherheitsinformationen
Kontakt
Produktinformation
CLP-Warnung:
Gefahr! Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nur in Originalverpackung aufbewahren. Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Erzeugnisse erreicht. Aufbewahrung gem. nationalen Vorschriften 2. SprengV und an trockenem Ort. Inhalt/Behälter nach Funktionsende und abgekühlt dem Restabfall (Gegenstand) bzw. dem Recyclingabfall (Verpackung) zuführen. Informationen zur Entsorgung beim lokalen Abfallentsorger erfragen.
